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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
für Hotelaufnahmeverträge

I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen
von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK für den Kunden.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen
Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige
Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung
von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK und können von der Zahlung
einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung,
sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
zustande. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK unaufgefordert spätestens bei
Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
in der Öffentlichkeit zu gefährden.
4.
Alle Ansprüche gegen KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK an Dritte.
2.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die
gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.
3.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich
der von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier
Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei
unberücksichtigt.
4.
Die Preise können von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK dem zustimmt.
5.
Rechnungen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten
entstanden seien, steht dem Kunden frei.
7.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK . Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2.
Sofern zwischen KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des
Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und
den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK , nicht genehmigte Veranstaltungen
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK unterbinden bzw. abbrechen.
5.
Bei berechtigtem Rücktritt von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK oder bei Unterbindung einer nicht
genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.
Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch von KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK gegen den Kunden bestehen, so kann KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK den
Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen
Anspruch gegen KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK herleiten kann. Ansprüche von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen
Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK spätestens um 12.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des
vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
1.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK beruhen. Einer Pflichtverletzung von KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auftreten, wird KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von € 26.000 im Hotelsafe bzw. von € 800 im Zimmersafe aufbewahrt werden. KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung von KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein
erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht
von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK unverzüglich anzuzeigen.
5.
Weckaufträge werden von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rheda Widenbrück
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl
von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK in Rheda Wiedenbrück. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in
ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK für Veranstaltungen

I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-,
Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zur
Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren
Leistungen und Lieferungen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche
Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK , wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
zustande.
2.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag,
sofern KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK unaufgefordert spätestens bei
Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder
sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK in der Öffentlichkeit zu gefährden.
4.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK beruhen. Einer Pflichtverletzung von KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auftreten, wird KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
5.
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
6.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4
gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK unverzüglich anzuzeigen.
7.Alle Ansprüche gegen KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen
vereinbarten bzw. üblichen Preise von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zu zahlen. Dies gilt auch für von
ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK an Dritte, insbesondere
auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2.
Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde
einen niedrigeren oder KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK einen höheren Schaden nachweist.
3.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche
Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.
4.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der
von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der
vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr
zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze
um weitere 5%. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.
5.
Rechnungen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen
10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
6.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an KÖNIG`S - HOTEL
AM SCHLOSSPARK zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten
entstanden seien, steht dem Kunden frei.
7.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK . Erfolgt diese nicht,
so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.
Sofern zwischen KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1
Satz 3 vorliegt.
3.
Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen
Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70%
des Verzehrumsatzes.
4.
Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzgl.
Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-
Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel
des Menüpreises berechnet.
5.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei
einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK nicht zur festen Buchung
bereit ist.
2.
Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des
Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.
Organisationsbereich von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.
Bei berechtigtem Rücktritt von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nummern 2 oder 3 ein
Schadensersatzanspruch von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK gegen den Kunden bestehen, so kann
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nummern 3 bis 6 gelten
entsprechend.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1.Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK spätestens
fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK .
2.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den
vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu mindern.
3.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4.Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn,
dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt KÖNIG`S -
HOTEL AM SCHLOSSPARK diesen Abweichungen zu, so kann KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK die
zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK . In diesen Fällen wird
ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
1.
Soweit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK im Namen, in
Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK bedarf der schriftlichen Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK ; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht
werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den
technischen Anlagen von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK gehen zu Lasten des Kunden, soweit
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden
Stromkosten darf KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK pauschal erfassen und berechnen.
3.
Der Kunde ist mit Zustimmung von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, eigene Telefon-,
Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK eine Anschlussgebühr verlangen.
4.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete von KÖNIG`S - HOTEL AM
SCHLOSSPARK ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5.
Störungen an von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK zur Verfügung gestellten technischen oder
sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten
oder gemindert werden, soweit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK diese Störungen nicht zu vertreten
hat.
6.
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten
zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK . Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser
Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein
Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den
brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. KÖNIG`S
- HOTEL AM SCHLOSSPARK ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein
solcher Nachweis nicht, so ist KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK berechtigt, bereits eingebrachtes
Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK abzustimmen.
3.Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK für die Dauer des Verbleibs eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.
Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK bewahrt die
Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben.

X. Haftung des Kunden für Schäden
1.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
Partei oder Gewerkschaft ist.
2.
KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B.
Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rheda Wiedenbrück.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl
von KÖNIG`S - HOTEL AM SCHLOSSPARK Rheda Wiedenbrück. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien
werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst
nahe kommen